In heutigen Sitzungen von Bundestag [1] und Bundesrat [2] wurde eine Neufassung des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) [3] und anderer damit in Verbindung stehender Gesetze beschlossen. Kritik entfaltet sich insbesondere an den damit verbundenen Grundrechtseingriffen im § 28a.

Dass hier – mal wieder – ein ausgesprochen kurzer Zeitraum zur Beratung des Gesetzes zur Verfügung stand und dass diese Novellierung damit handwerkliche Mängel aufweist, haben die PIRATEN Rheinland-Pfalz schon gut erklärt [4]. Nun stellt sich aber die Frage, warum nicht wenigstens die Mahnungen hinsichtlich der verfassungsrechtlichen Bedenken ernst genommen wurden. Wo diese liegen, wurde in einer im Vorfeld verbreiteten Online-Petition [5] innerhalb einer Stellungnahme der entsprechenden Plattform dargestellt und ein Gegenvorschlag [6] vorgelegt

Thomas Ganskow

, erklärt Thomas Ganskow [7], Vorsitzender der PIRATEN Niedersachsen und deren Spitzenkandidat zur Bundestagswahl 2021.

Dennoch hat man sehenden Auges derartige Warnungen in den Wind geschlagen, was sehr schnell zu Verfassungsklagen führen wird. Insofern ist diese Ignoranz unbegreiflich. Hier wurde die Chance verpasst, eine wirklich rechtssichere Novelle zu erzeugen.

Thomas Ganskow

Das Land Niedersachsen hat zu der Beschlussfassung im Bundesrat auf einen Redebeitrag verzichtet und statt dessen eine Protokollerklärung abgegeben. [8] Hierzu führt Bruno Adam Wolf, Politischer Geschäftsführer der PIRATEN Niedersachsen, aus:

Die angesprochenen Kritikpunkte in allen Ehren, aber im Grunde folgt Niedersachsen damit seiner bisherigen Linie: Alles, was bislang gemacht wurde, ist gut, alles was noch gemacht wird, wird noch besser. Dass dies nicht so ist, zeigt beispielsweise der jetzt eingeführte Passus, dass die Weitergabe von Kontaktdaten im Rahmen der Infektionsverfolgung erfolgen muss. Mit der Weitergabe an die Polizei hatte die Landesregierung bislang keine Probleme [9] [10] und wird sie auch mit Verweis auf die Strafprozessordnung zukünftig nicht haben. Hier wäre somit eine Konkretisierung notwendig gewesen, dass sie nur dann erfolgen darf.

Auch was die Art der Beschulung ab bestimmten Inzidenzwerten betrifft, hat das Gesetz nichts Neues gebracht. Und das ist ein schwerer Fehler [11] [12]. Nur nicht in die heilige Bildungskompetenz der Länder eingreifen, war da wohl die Devise. Dabei ist der Bundesrat genau dazu da, bundeseinheitliche Lösungen zu manifestieren, wenn diese sich als sinnvoll erwiesen haben und der Egoismus der Länder ein einheitliches Vorgehen nicht ermöglicht. Hier wurde eine große Chance vertan, ein paar der letzten großen noch offenen Baustellen im Bereich „Bildung und Corona“, einem der brennendsten Themen der Zeit, zu schließen.

Bruno Adam Wolf

Quellen:

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